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Frage: | Deutsche Rechtssprache > sollen ~ angehalten sein, etwas zu tun | |
I. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und darüber hinaus in der deutschen Rechtssprache spielt das Hilfszeitwort und Modalverb 'sollen' eine wichtige Rolle. Allgemein wird damit dem angesprochenen Subjekt ein bestimmtes Verhalten als der Sitte, der Moral, dem Recht, einer Pflicht oder auch nur einem Interesse — des Sprechenden oder des Angesprochenen — gemäß nahe gelegt, die Möglichkeit der Nichtbefolgung, um welchen Preis auch immer, aber nicht ausgeschlossen, letzteres im Unterschied zu "müssen". ¹ In der deutschen Gesetzessprache ist die allgemeine Bedeutung von 'sollen' in einem bestimmten Sinn verfestigt, was auch außerhalb der Profession bemerkt wird: 'Sollen' bedeutet in der Jurisprudenz eine etwas schwächere und weniger unmittelbare Wirksamkeit als das Müssen, aber eine stärkere als 'können', schreibt das Historische Wörterbuch der Philosophie. ² In der Tat gebietet der Gesetzgeber des BGB, auch der Zivilprozessordnung und weiterer Gesetze, mittels 'sollen' ein Verhalten, ohne an eine Nichtbefolgung einen Nachteil, jedenfalls keinen unmittelbaren rechtlichen Nachteil zu knüpfen. Im ursprünglichen BGB aus dem Jahr 1900 waren solche Vorschriften selten. ... ——————————— 1. Bereits Joachim Heinrich Campe definiert 'sollen' als "... bestimmt werden, wobei noch die Möglichkeit denkbar ist, dass es nicht getan, verrichtet wird, welches bei müssen ganz wegfällt" (/Wörterbuch der deutschen Sprache, 4. Th. 1810). Das "Valenzbuch deutscher Verben" von 2004 erläutert 'sollen' mit "angehalten sein, etwas zu tun". 2. Hsg. von Joachim Ritter (+) und Karlfried Gründer, Bd. 9, 1995, Artikel "Sollen", Sp. 1026-1056, 1056 (A. Pieper). https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845252520-201/rechtssprac... |
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