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Antwort: 
von AliHeret (DE), 2020-10-18, 05:18  like +1 dislike  Spam?  
 #922816
Fahrer für LKW -> Fahrer von LKWs, oder noch besser LKW-Fahrer (Proofreader).
Ich würde die beiden letzten Aussagen zusammenfassen zu LKW-Fahrer im In-und Ausland, denn hier wurde der Lebenslaufzeitraum mit der verwaltungstechnischen Berechtigung dazu vermengt. Die Berechtigung, die normalerweise auch nach Beendigung einer solchen Tätigkeit (nach Zeitraum 1 und nach Zeitraum 2) noch andauert (ab dem 1.1.1999 allerdings auf 5 Jahre befristet, aber verlängerbar) , kann an anderer Stelle im Lebenslauf (wo z.B. Mittlere Reife, Abitur, Boots- und Pilotenschein, erwähnt würde) eingebaut werden. Die heutigen LKW-Führerscheine sind übrigens auf das 50. Lebensjahr befristet - das weiß nicht jeder Leser des Lebenslaufs/der Bewerbung, und deshalb sollte das in den Lebenslauf klar eingebaut werden. Es begründet evtl. die anschließende Stellensuche.
Tätigkeit 2 setzt zudem auch einen entsprechenden Führerschein voraus (C/C1 oder den alten der Klasse 2). Eine Führerscheinklasse E gibt es deswegen nicht, weil Anhänger nur höchst selten alleingefahren werden können. Wird C1E oder CE geschrieben.
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