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Frage:
bitte korrekturlesen  
von riba (UN), 2010-07-07, 08:05  like dislike  Spam?  
ich habe mich vor kurzem bei xxx bezüglich den Wiedereinstieg nach dem Karenz gemeldet.
Sie hat gemeint, dass du meine Ansprechpartnerin bis.
Im Jänner habe ich als Agent angefangen. 1,5 Jahre später bin ich zum Assistent aufgestiegen und im September xx habe ich als als Manager gearbeitet bis ich im Jahr xx mein Karenzurlaub in Anspruchgenommen habe.

Ich fange mit Februar xx zum Arbeiten an. Wie schaut es aus mit der Möglichkeit für im Anschluss unbezahltem Urlaub zu beantragen und danach Elternteilzeit zubeantragen? Und wie muss ich am besten vorgehen?

Ich habe in meiner Karenzzeit auf Empfehlung von xxx die Lehrabschlussprüfung für Bürokauffrau sowie Englisch- und Textgestaltungskurse gemacht.

Bitte melde dich einfach bei mir es sind einige Fragen offen. Ich bin unter der Rufnummer: xxx sowie per Mail erreichbar

Mit freundlichen Grüßen
xxx
Antwort: 
erste Näherung...  #529085
von termsearch (CH/AT), Last modified: 2010-07-07, 09:35  like dislike  Spam?  
... bezüglich des Wiedereinstiegs nach der Karenz...
... Ansprechpartnerin bist. --> Bist du mit der Ansprechpartnerin per du?
Im Jänner – wenn du dich im süddeutschen/österreichischen Raum bewirbst, OK; ansonsten würde ich eher Januar schreiben. Außerdem würde ich hier bereits eine Jahreszahl einfügen ("Im Januar xxxx fing ich als... an"), da du danach mit einer Dauer (1,5 Jahre) weiterfährst.
... "als Agent": Was hast du da beruflich gemacht? "Agent" klingt nach Geheimdienst.
Entschuldige die Frage, aber: Bist du eine Frau oder ein Mann? Wenn du eine Frau bist, würde ich die Berufsbezeichnungen auch weiblich formulieren:
Nach eineinhalb Jahren stieg ich zur Assistent*in* auf und ab September xx arbeitete ich als Manager*in*, bis ich xx meinen Karenzurlaub in Anspruch nahm.
Antwort: 
Insgesamt schlecht strukturiert und zu wenig förmlich formuliert.  #529086
von Ms-I-Wonder, 2010-07-07, 09:44  like dislike  Spam?  217.162.165....
Würde ich niemals so abschicken. Es gibt noch einiges zu ändern.

"Ich fange mit Februar xx zum Arbeiten an"????? Was heisst das? "mit"? "zum Arbeiten"??? Der Satz danach: Wie schaut es aus ...: schlecht geschrieben, falsche Grammatik usw.
Antwort: 
Mittelteil  #529090
von termsearch (CH/AT), 2010-07-07, 10:07  like dislike  Spam?  
Beim Mittelteil ist nicht klar, worauf du hinauswillst. Bedeutet das, dass du ab Februar wieder einsteigen könntest? Und willst du nach dem Wiedereinstieg gleich (unbezahlten) Urlaub und Elternteilzeit?
Ist das ein offizielles Bewerbungsschreiben? Wenn ja, dann würde ich das mit dem unbezahlten Urlaub und der Elternteilzeit nicht unbedingt schreiben; wenn dich die Person anruft, könnt ihr das immer noch telefonisch besprechen.
Weiter würde ich so umformulieren:
Auf Empfehlung von xxx habe ich während meiner Karenzzeit die Lehre zur Bürokauffrau abgeschlossen sowie einen Englisch- und Textgestaltungskurs gemacht. --> Frage: Was für ein Kurs war das?
Antwort: 
kaum verständlich  #529091
von Nordic (DE), Last modified: 2010-07-07, 10:29  like dislike  Spam?  
Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,

ich nehme Bezug auf mein Telefonat mit XX/die Mail von XX, in der er/sie mir mitteilte, dass Sie die Ansprechpartnerein bezüglich des Wiedereinstiegs ins Berufsleben sind.

Von Januar 20xx bis August 20xy war ich bei ZZ als Agent tätig, danach bin ich zum Assistenten aufgestiegen. Ab September 20xx war ich in derselben Firma als Manager tätig ###das solltest Du noch genauer erläutern###, habe ich im Jahr xx meine Karenzzeit in Anspruch genommen. Während der Karenzzeit habe ich auf Empfehlung von xxx die Lehrabschlussprüfung zur Bürokauffrau sowie Englisch- und Textgestaltungskurse beglegt. Im Februar xx werde ich meine Tätigkeit voraussichtlich wieder aufnehmen

Gerne würde ich im Anschluss ###an was?## unbezahltem Urlaub und danach Elternteilzeit beantragen. Gibt es diese Möglichkeit? Und könnte ich Sie eventuell diesbezüglich telefonisch erreichen?

Ich freue mich auf eine baldige Antwort

Mit freundlichen Grüßen

###################
Anmerkung: Ich hoffe, der Adressat weiß, was Du vorhast.Mir ist das alles zu verworren, aber sprachlich stimmt es jetzt. Außerdem ist es höflicher anzufragen, ob man jemanden zu einem Thema anrufen darf, als ihn zu bitten deswegen anzurufen. Du willst ja was von ihr.

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